Nach einem Unfall

Schadens­abwicklung im Vogelsbergkreis und Umgebung

Ein Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zur abschließenden Zahlung.

Für Privatpersonen, Werkstätten, Unternehmen und Fuhrparks im Vogelsbergkreis und Umgebung – auch bei Schäden an Lkw · Telefon Mo–Fr 10–18 Uhr, Sa 9–15 Uhr

Überblick

Ihre Schadens­abwicklung im Überblick

Nach einem unverschuldeten Unfall gibt es viel zu klären: das Gutachten, einen Mietwagen, die Reparatur und die Ansprüche gegenüber der Versicherung. Ich begleite Sie durch diesen Ablauf. Ich erstelle Ihr Gutachten, vermittle die benötigten Betriebe und stimme mich mit der beteiligten Kanzlei ab. Dabei halte ich Sie über den Stand Ihres Schadenfalls auf dem Laufenden.

SV-Schiffmann

Ihr Ansprechpartner

Vom ersten Kontakt bis zur Zahlung

  • Fachwerkstatt
    Kontakt und Reparaturtermin
  • Kanzlei
    Übernimmt die rechtliche Vertretung
  • Persönliche Begleitung
    Abstimmung und Informationen zum Stand

Für Privatpersonen, Werkstätten, Unternehmen und Fuhrparks – auch Lkw

Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

  • Schaden begutachten: Ich besichtige Ihr Fahrzeug, dokumentiere den Schaden und erstelle das Gutachten.
  • Abschleppdienst und Mietwagen vermitteln: Wenn Sie Unterstützung benötigen, vermittle ich die passenden Anbieter.
  • Fachwerkstatt und Reparaturtermin vermitteln: Ich unterstütze Sie bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb und der Abstimmung eines Reparaturtermins.
  • Kanzlei einbinden: Auf Wunsch stelle ich den Kontakt zu einer Fachkanzlei für Verkehrsrecht her. Die Kanzlei übernimmt die rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber der gegnerischen Versicherung.
  • Den Fall begleiten: Ich beantworte fachliche Rückfragen, begleite die Abstimmung mit den Beteiligten und bleibe bis zur abschließenden Zahlung Ihr Ansprechpartner.

Die Reparatur führt die von Ihnen beauftragte Werkstatt aus. Gutachten, Reparatur, Mietwagen und anwaltliche Vertretung bleiben Leistungen der jeweiligen Beteiligten. Ich unterstütze Sie dabei, diese Schritte aufeinander abzustimmen.

Ablauf

So läuft die Schadens­abwicklung

Sie schildern mir den Schaden

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir besprechen, was passiert ist, wo Ihr Fahrzeug steht und welche Hilfe Sie benötigen. Fehlen noch Angaben zur gegnerischen Versicherung, unterstütze ich Sie bei der Ermittlung.

Ich besichtige das Fahrzeug und erstelle das Gutachten

Wir vereinbaren einen Termin. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, stimmen wir die Besichtigung dort ab, wo es steht. Das Gutachten dokumentiert den Schaden und bildet die technische Grundlage für die weitere Abwicklung.

Wir stimmen die weiteren Schritte ab

Je nach Bedarf vermittle ich Abschleppdienst, Mietwagen und Fachwerkstatt und unterstütze bei der Terminabstimmung. Mit der beteiligten Kanzlei stimme ich die Weitergabe des Gutachtens und fachliche Rückfragen ab.

Sie bleiben über den Stand informiert

Ich begleite den Fall auch nach der Gutachtenerstellung. Fachliche Fragen zum Schaden oder zur Reparatur kläre ich mit den Beteiligten. Die Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bis zur abschließenden Zahlung können Sie sich weiterhin an mich wenden.

Unternehmen

Für Unternehmen und Fuhrparks

Ob einzelnes Firmenfahrzeug oder mehrere Fahrzeuge: Ich unterstütze Unternehmen im Vogelsbergkreis und Umgebung bei der Abwicklung ihrer Schadenfälle. Das Angebot umfasst auch Lkw.

Für die laufende Betreuung eines Fuhrparks vereinbaren wir gemeinsam, wie Schäden gemeldet werden, wer in Ihrem Unternehmen Ansprechpartner ist und wie die Abstimmung mit Werkstatt und Kanzlei erfolgt. So haben Sie für Ihre Schadenfälle einen festen Kontakt.

Neben unverschuldeten Haftpflichtschäden können wir auch die Betreuung von Kaskoschäden vereinbaren. Den Leistungsumfang und die Kosten besprechen wir vor Beginn. Das gilt ebenso, wenn die Haftungsfrage noch unklar ist.

Fuhrparkbetreuung besprechen

Werkstätten

Für Werkstätten, Karosserie- und Lackierbetriebe

Sie betreuen einen Kunden nach einem Unfall? In Absprache mit dem Geschädigten übernehme ich die Begutachtung und unterstütze die weitere Abwicklung. Bei fachlichen Rückfragen zum Schaden und zur Kalkulation erreichen Sie mich direkt.

Für eine feste Zusammenarbeit gibt es mein Unfall-Sorglospaket. Den Ablauf und die Bedingungen für die Bezahlung Ihrer Reparaturrechnung finden Sie auf der Werkstattseite.

Zum Unfall-Sorglospaket für Werkstätten

Kosten

Leistungen und Kosten vorab klären

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Schadenkosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Welche Kosten im konkreten Fall erstattungsfähig sind, klärt die beteiligte Kanzlei.

Meine Vermittlung und die begleitende Organisation sind Bestandteil meiner gutachterlichen Tätigkeit. Für Abschleppdienst, Mietwagen, Reparatur und anwaltliche Vertretung gelten die jeweiligen Verträge der Anbieter. Meine Begleitung ist keine Zusage, dass sämtliche Fremdkosten übernommen werden.

Bei Kaskoschäden oder unklarer Haftung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Kosten vorab. Die Kaskobetreuung richtet sich insbesondere an Unternehmen und Fuhrparks.

Meine Zusage zum Gutachterhonorar

Fragen zur Schadensabwicklung

Häufige Fragen

Gutachterwahl und Kosten

Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall meinen Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Wenn ein Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich ist und die Gegenseite vollständig haftet, gehören die notwendigen Gutachterkosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden. Bei einem kleinen Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.

Die gegnerische Versicherung will einen Gutachter schicken. Muss ich den nehmen?

Bei einem Haftpflichtschaden bleibt die Wahl eines eigenen Gutachters grundsätzlich Ihnen überlassen. Teilen Sie mir beim Erstkontakt mit, ob nur ein Termin vorgeschlagen wurde oder bereits eine Besichtigung beziehungsweise ein Gutachten vorliegt. So lässt sich das weitere Vorgehen klären. Ob zusätzliche Gutachterkosten erstattet werden, kann vom bisherigen Ablauf abhängen; bei Streit sollte das ein Verkehrsrechtsanwalt prüfen. Für Ihre eigene Kaskoversicherung gelten andere Regeln.

Gilt die freie Gutachterwahl auch bei einem selbst verschuldeten Unfall oder Kaskoschaden?

Bei einem Kaskoschaden kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag an. Ihre eigene Versicherung kann Vorgaben zur Begutachtung machen. Stimmen Sie deshalb vor einem eigenen Gutachtenauftrag ab, wer den Gutachter beauftragt und bezahlt. Die Regeln für einen unverschuldeten Haftpflichtschaden lassen sich darauf nicht einfach übertragen. Haben Sie den Unfall selbst verursacht und zahlt keine Kaskoversicherung, tragen Sie die Gutachterkosten selbst; die Kosten nenne ich Ihnen vorher.

Brauche ich ein Unfallgutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?

Das hängt vom Schaden ab. Bei einem kleinen, überschaubaren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag mit Fotos genügen. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassender und kann zusätzlich Fragen zum Fahrzeugwert oder einer möglichen Wertminderung beantworten. Schicken Sie mir zunächst Fotos und eine kurze Schilderung des Unfalls. Dann kläre ich mit Ihnen, welche Begutachtung sinnvoll ist.

Falls ein Kostenvoranschlag ausreicht, erstelle ich Ihnen diesen ebenfalls.

Was kostet ein Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Ob ein Gutachten sinnvoll ist oder bei einem Bagatellschaden ein Kostenvoranschlag reicht, kläre ich mit Ihnen vor der Beauftragung.

Bei anderen Gutachten, etwa einer Oldtimer-Bewertung oder einem Batteriegutachten, nenne ich Ihnen die Kosten, bevor Sie mich beauftragen.

Was passiert mit den Gutachterkosten, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Dann verlange ich mein Honorar bei einem Haftpflichtschaden nicht von Ihnen. Das gilt auch, wenn die Versicherung nur einen Teil übernimmt oder meine Rechnung kürzt. Ausgenommen sind nur bewusst falsche Angaben zum Unfall oder zu Vorschäden. Diese Zusage erhalten Sie bei der Auftragserteilung schriftlich.

Bei einer Teilzahlung bedeutet das konkret: Den noch offenen Teil meiner Rechnung fordere ich nicht von Ihnen. Die Zusage betrifft mein Gutachterhonorar. Die Erstattung weiterer Schadenpositionen, etwa Reparaturkosten oder Wertminderung, wird davon getrennt beurteilt. Rechtliche Fragen hierzu klärt ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Schaden und Reparatur

Man sieht nur einen Kratzer am Stoßfänger. Kann trotzdem mehr beschädigt sein?

Ja, ein äußerlich kleiner Schaden kann verdeckte Schäden haben. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung, ersetzen aber keine Untersuchung am Fahrzeug. Ich prüfe bei der Besichtigung den erkennbaren Schadenumfang und ob weitere Untersuchungen nötig sind. Allein aus einem Foto lässt sich weder die vollständige Schadenhöhe noch die Verkehrssicherheit zuverlässig bestätigen.

Darf die Werkstatt schon reparieren, bevor das Gutachten fertig ist?

Der Schaden sollte vor der Reparatur ausreichend dokumentiert sein. Vereinbaren Sie deshalb möglichst zuerst die Besichtigung und stimmen Sie den Reparaturbeginn ab. Wenn sofortige Maßnahmen nötig sind, etwa zur Sicherung des Fahrzeugs oder um weitere Schäden zu verhindern, halten Sie diese mit Fotos und Belegen fest. Bei einer Abwicklung über die eigene Kaskoversicherung sind zusätzlich deren Vorgaben zu beachten.

Die Werkstatt vermutet einen Totalschaden. Was klärt das Gutachten?

Das Gutachten ermittelt die voraussichtlichen Reparaturkosten und die maßgeblichen Fahrzeugwerte. Dazu gehören bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert und der Restwert. Diese Angaben bilden eine Grundlage für die Schadenregulierung. Welche Abrechnung oder Reparatur im konkreten Fall rechtlich möglich ist, sollte vor einer Entscheidung geklärt werden.

Kann mein Auto trotz Reparatur weniger wert sein?

Ja, ein Unfallschaden kann den Verkaufswert auch nach einer fachgerechten Reparatur mindern. Ob eine solche merkantile Wertminderung vorliegt und wie hoch sie ist, muss am konkreten Fahrzeug beurteilt werden. Im Unfallgutachten prüfe ich, ob diese Position zu berücksichtigen ist. Eine Wertminderung entsteht nicht automatisch bei jedem Schaden.

Termin und Ablauf

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Unfallgutachten?

Hilfreich sind der Fahrzeugschein, Angaben zum Unfall und – soweit vorhanden – die Daten des Unfallgegners, dessen Versicherung und die Schadennummer. Fotos vom Unfallort können ebenfalls helfen. Sagen Sie mir auch, ob es bekannte Vorschäden oder frühere Reparaturen gibt. Fehlende Unterlagen können wir beim Erstkontakt besprechen.

Ich habe noch keine Schadennummer. Kann ich trotzdem einen Termin vereinbaren?

Ja. Eine fehlende Schadennummer verhindert den ersten Kontakt und die Terminabstimmung nicht. Teilen Sie mir mit, welche Angaben Sie schon haben. Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Schadenmeldung an die gegnerische Versicherung. Die Meldung an Ihre eigene Versicherung bleibt davon getrennt.

Mein Auto fährt nicht mehr. Kommen Sie auch zur Werkstatt oder zum Abschleppdienst?

Ja, wir können die Besichtigung dort vereinbaren, wo das Fahrzeug steht, beispielsweise in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Nennen Sie mir beim Erstkontakt den Standort und einen Ansprechpartner. Zugang und Termin stimmen wir vorher ab. Ein möglicherweise unsicheres Fahrzeug müssen Sie für die Begutachtung nicht zu mir fahren.

Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?

Nach Absprache nicht. Wir stimmen vorher ab, wo das Fahrzeug steht und wie ich Zugang bekomme. Ihre Angaben und Unterschriften für den Auftrag können Sie digital erledigen – auch aus der Ferne über einen Link zu Ihrem persönlichen Kundenbereich.

Kann ich den Schaden per WhatsApp melden?

Ja. Sie können mir vorab Fotos und eine kurze Schilderung per WhatsApp schicken. Die Besichtigung mache ich anschließend vor Ort.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung, wenn der Reparaturauftrag in der Werkstatt vorliegt. Andernfalls sage ich Ihnen bei der Besichtigung, wann Sie es erhalten.

Wann kann ich Sie erreichen, und was mache ich abends oder am Wochenende?

Meine Telefonzeiten: Mo–Fr 10–18 Uhr, Sa 9–15 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie mir eine WhatsApp-Nachricht schicken. Ich melde mich, sobald ich kann. Eine sofortige Antwort oder einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr kann ich nicht zusagen.

Sind Sie nach dem Gutachten noch für mich da?

Ja. Ich bleibe bis zur abschließenden Zahlung Ihr Ansprechpartner und halte Sie über den Stand auf dem Laufenden. Wenn die Versicherung Rückfragen zu den festgestellten Schäden, den Reparaturkosten oder einer möglichen Wertminderung hat, beantworte ich diese fachlich. Auf Wunsch stimme ich mich dazu direkt mit der Versicherung und einer beteiligten Werkstatt ab. Haben Sie einen Rechtsanwalt beauftragt, stimme ich mich auch mit ihm ab.

Sie können sich bei Rückfragen zum Gutachten direkt an mich wenden – telefonisch oder per WhatsApp. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt Ihr Rechtsanwalt.

Welche Leistungen gehören dazu?

Machen Sie auch die Hauptuntersuchung (TÜV)?

Nein. Ich erstelle Gutachten. Die Hauptuntersuchung führen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durch.

Reparieren Sie mein Fahrzeug auch?

Nein. Das Sachverständigenbüro erstellt Gutachten. Die Reparatur beauftragen Sie bei einer Werkstatt Ihrer Wahl – das ist ein eigener Auftrag.

Kann ich meine Werkstatt oder meinen Rechtsanwalt selbst wählen?

Ja. Wenn Sie bereits eine Werkstatt oder einen Rechtsanwalt beauftragt haben, stimme ich mich mit diesen ab. Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche, vermittle ich Ihnen passende Kontakte.

Betreuen Sie auch Lkw-Schäden?

Ja. Ich begutachte auch Lkw und unterstütze bei der weiteren Schadensabwicklung im Vogelsbergkreis und Umgebung. Für Unternehmen können wir die laufende Betreuung ihrer Schadenfälle vereinbaren.

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Schadenfall

Schildern Sie mir, was passiert ist. Wir klären, welche Unterstützung Sie benötigen und wie die nächsten Schritte aussehen.

Telefon Mo–Fr 10–18 Uhr, Sa 9–15 Uhr · Kfz-Sachverständigenbüro Schiffmann · Ludwig-Erhard-Straße 6, 36304 Alsfeld